Seien Sie 2023 beim Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems mit dabei! Ihre Bewerbungsmöglichkeiten:
Hier finden Sie die verschiedenen Bewerbungsformulare:
Der Rheinland-Pfalz-Tag bietet Ihnen die Gelegenheit mit einem eigenen Informationsstand (Formular Infostand) für sich zu werben (z.B. Informationsstand eines Vereins oder auch Handwerkstände mit Vorführungen – künstlerische Darstellungen o. ä.). Vereine, Verbände oder andere Teilnehmer können sich mit dem Formular „Info – Verbände“ bewerben und einem der Schwerpunktthemen des Rheinland-Pfalz-Tages (RHEINLAND-PFALZ -bewegt, -einsatzbereit, -hilfsbereit, -natürlich, -sicher, -solidarisch, -sozial, oder dem Schwerpunktthema der Ausrichterstadt) zuordnen.
Für einen Informationsstand in den Bereichen Tourismus oder Weinwerbung (RHEINLAND-PFALZ – regional) sind Bewerbungen über die jeweilige Stadt / den jeweiligen Landkreis möglich.
Über die Zulassung, thematische Zuordnung sowie die Standortvergabe entscheiden die Staatskanzlei in Abstimmung mit der Ausrichterstadt.
Beachten Sie, dass kommerzielle Werbe- und Informationsstände nicht zugelassen werden. Des Weiteren müssen die anfallenden Kosten (siehe Entgeltverzeichnis) von Ihnen selbst getragen werden.
Bewerbungen für den Verkauf von Speisen und Getränken (Formular „GastronomieStand“) sind online auszufüllen und abzuschicken. Die Ausrichterstadt entscheidet in Absprache mit der Staatskanzlei über die Zulassung und erhebt die Gestattungs- und Standplatzgebühren (siehe Entgeltverzeichnis).
Bitte beachten Sie die „Richtlinien und Rahmenbedingungen für die Bewerbung und Zulassung von Gastronomie-Ständen am Rheinland-Pfalz-Tag“.
Weinbauverbände und Winzer können sich mit einem Weinstand (Formular "Gastronomiestand") präsentieren. Bewerbungen sind online auszufüllen und abzuschicken. Die Ausrichterstadt entscheidet in Absprache mit der Staatskanzlei über die Zulassung und erhebt die Gestattungs- und Standplatzgebühren (siehe Entgeltverzeichnis).
Der Rheinland-Pfalz-Tag bietet Ihnen die Gelegenheit im Bereich „RHEINLAND-PFALZ kreativ“ eigene hochwertige, selbstgefertigte, heimische Produkte zum Verkauf anzubieten (Formular „MarktStand“), keine Massenware.
Bewerbungen sind online auszufüllen und abzuschicken. Über die Zulassung entscheidet die Ausrichterstadt in Abstimmung mit der Staatskanzlei. Die Zuweisung eines Standes erfolgt durch die Ausrichterstadt. Die anfallenden Kosten für den Standplatz werden auf der Grundlage des Entgeltverzeichnisses berechnet.
Folgenden Bewerbungen sind NUR ÜBER die Städte & Landkreise möglich
RHEINLAND-PFALZ regional: In diesem Themenfeld liegen die Schwerpunkte auf den Bereichen Tourismus und Standortmarketing. Mitwirkende aus Städten und Landkreisen haben die Möglichkeit, sich und ihre Alleinstellungsmerkmale mit Informationsständen zu präsentieren (Formular "Info - Städte und Landkreise"). Dabei kann das Informationsangebot mit weiteren Inhalten wie Mitmach- und Unterhaltungsangebote oder kulinarischen und regionalen Besonderheiten kombiniert werden.
Festzug: Fantasie, Gestaltung und Musik sollten an erster Stelle stehen. Der Festzug findet am Mittag des Festsonntags statt. Die Route wird rechtzeitig bekannt gegeben. Unser Ziel ist es, einen ausgewogenen und vielfältigen Festumzug nach dem Motto „Weniger ist Mehr“ zu gestalten.
Hier finden Sie die Ansprechpartner und Kontaktdaten zu Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.
Hier geht es zum Anmeldebereich für Städte, Landkreise und Verbände.
Die wichtigsten Fragen für Ihre Bewerbung
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich u. a. Vereine, Verbände, öffentliche Einrichtungen, kirchliche und soziale Einrichtungen, touristische Organisationen, Winzer und Weinbauverbände, Landwirtschaftliche Direkterzeuger und Verbände, Gastronomen, (Kunst-)Handwerker mit selbstgefertigten Waren.
Wofür und womit kann man sich nicht bewerben?
Bewerbungen für Fahrgeschäfte, Kirmesbuden, Verkaufsstände mit nicht selbst gefertigten Waren/Produkten, Flohmarktstände etc. passen nicht zum Präsentationsangebot unseres Landesfestes und können deshalb nicht angenommen werden.
An wen ist die Bewerbung zu richten?
Bewerbungen für Informations-, Gastronomie- und Weinstände, einen Stand mit kunst- und handgefertigten Waren oder eine Ausstellung können DIREKT ONLINE an die Staatskanzlei gerichtet werden.
Bewerbungen für Festzug sowie Infostände im Themenfeld "RHEINLAND-PFALZ regional" sind nur über die jeweiligen Städte und Landkreise möglich.
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungen für Informations-, Gastronomie- und Weinstände sowie für Ausstellungen und Marktstände sind bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Analog dazu können Bewerbungen für den Festzug ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 abgegeben werden.
Fragen zum Bewerbungsverfahren?
In diesem Fall können Sie sich an folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei wenden:
Marcus Stier
Telefonnummer 06131-16 5778
sowie per E-Mail an
rlp-tag(at)stk.rlp.de
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie die Bewerbungsrichtlinien für Gastronomiestände, die Sie hier herunterladen können.
Das Entgeltverzeichnis für Stände finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Die Höhe berechnet sich nach Art und Standort des Standes.
Hier finden Sie die Datenschutzerklärung für das Bewerbungsverfahren.